2006–2011 gab es den «Muslim-Test» in Baden-Württemberg. Ein Bundesland, das bis dahin nicht durch besondere Zuneigungen für die Gleichberechtigung von Frauen oder die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt aufgefallen war, belästigte «Muslime», also alle Menschen aus den 57 Mitgliedsstaaten der Islamischen Konferenz sowie Menschen aus anderen Ländern, die von – natürlich sachkundigen Einbürgerungs-Beamten – für «muslimisch» gehalten wurden, mit Fragen zur Akzeptanz von Gleichberechtigung undpipapo (ca. 50% der 30 Fragen), die anderen 50% befassten sich mit unter Umständen vorhandenen Sympathien für Terror, der Liebe zur Verfassung und zur Judenheit und anderen Dingen, für die Deutsche ganz besonders bekannt sind.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollte, wurde dann darauf hingewiesen,
dass unwahre Angaben als Täuschung der Einbürgerungsbehörde gewertet werden und – auch nach Jahren – zur Rücknahme der Einbürgerung führen können,
und zwar selbst dann, wenn die Person dadurch staatenlos werden würde. Wie gut, dass das Grundgesetz, also die Verfassung, der alle Treue zollen sollen, mitteilt:
Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Dieser Satz, wie viele im Grundgesetz, liest sich wie eine direkte Reaktion auf nationalsozialistische (also staatlich-deutsche) Praktiken, die sich nicht wiederholen sollten. Vielleicht war da was dran? Dass ein Widerruf einer nicht ganz unwichtigen Sache wie der Staatsangehörigkeit seit 2005/2006 wieder debattierbar geworden ist, erzählt eine Menge über die Verfassung (in einem anderen Sinn) der Bundesrepublik und derer, die sie regieren (im Moment CDU, CSU und SPD). Die «Justiz»-Ministerin (SPD) meint, besonders originell, damit ihr nicht jemand zuvorkommt:
Doppelstaatler, denen die konkrete Beteiligung an einer Kampfhandlung einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann, müssen künftig die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können.
Das ist sicher ganz harmlos gemeint. Weil das Justizministerium ja Listen führt, wer welche Staatsangehörigkeiten hatte, hat, oder haben wird. Es ist, meiner bescheidenen Laien-Meinung nach aber de facto nicht möglich, an diese Informationen zu gelangen. Und wenn das so wäre und sich feststellen ließe, dass jemand zwei, drei oder achtzehn Staatsangehörigkeiten hat:
- Wie wird die Ministerin definieren, was eine «Terrorormiliz» ist? Wenn ihr das gelingen sollte:
- Wie wird so eine Ausbürgerung wohl vonstatten gehen? Gibt es Meinungsumfragen unter allen Wahlberechtigten?
- Ist eine Behörde beteiligt? Ein Gericht? Welche/s wäre das?
- Wird Barley Händchenhalten gehen bei Angehörigen aller «Terrorormilizen» Tag und Nacht, um konkrete Handlungen zu bezeugen, wenn’s so weit ist?
- Wie viel neues Personal braucht sie dafür in ihrem Ministerium?
Ich liebe Blut, weil es so schön den Sauerstoff zu verschiedensten Zellen befördert (wegen dem Eisens, das darin enthalten ist). Und ich liebe Boden, weil da so wohlschmeckende Sachen drauf wachsen und niedlichste Kleinsttiere darin tageintagaus wichtigsten Verrichtungen nachgehen. Warum aber Blut und Boden im 21. Jahrhundert weiterhin bzw. wieder eine Bedeutung in Bezug auf Staatangehörigkeiten haben sollen, erschließt sich mir nicht. Es gibt in einer Demokratie (so wie ich sie verstehe, natürlich nur als Laie) keine Staatsangehörigen erster und zweiter Klasse. Immer wieder den potenziellen Widerruf der Zugehörigkeit zu debattieren, stinkt gewaltig und kostet gesellschaftlich mehr als die paar Dutzend Gerichtsverfahren, die das am Ende sein werden.