Beide Erwähnungen der Zehn Gebote informieren, es solle das Weib des Genossen (bei christlichen Eindeutschungen: des Nachbarn) nicht begehrt werden. Sie informieren allerdings nicht darüber, wie das Begehren rituell zu beurteilen wäre, sollte der Macker der Nachbarin begehrt werden. Das ist, alles in allem, sehr beruhigend. Ich möchte sagen: ein Freibrief.
Das naheliegende Gegenargument trägt nicht weit. Dasselbe Gebot benennt, vielleicht auch nur zum Schutz niederer Klassen, sehr wohl das Verbot, manche Männer zu begehren: «Begehre nicht das Weib deines Genossen, seinen Knecht, seine Magd, seinen Ochsen, seinen Esel, noch allirgend, was deines Genossen ist» bzw. «Und begehre nicht das Weib deines Genossen, und lasse dich nicht lüsten nach dem Haus deines Genossen, seinem Feld und seinem Knecht und seiner Magd, seinem Ochsen und seinem Esel, und was alles deines Genossen ist.»
Gern geschehen.
#2Mo20-17 #5Mo5-21